In Bayern gibt es das dreigliedrige Schulsystem. Nach der Grundschule kann ein Schüler - je nach seinen Fähigkeiten - an die Mittelschule, die Realschule, die Wirtschaftsschule oder das Gymnasium übertreten. Zu diesem Zweck veranstalten wir jedes Jahr im Spätherbst einen Informationsabend.
Daneben gibt es aber noch eine Fülle anderer Schultypen. Um den Überblick zu behalten und Sie nicht unnötig zu verwirren, sollen hier nur die Übertrittsbedingungen an die oben genannten kurz erläutert werden. Für weiterführende Informationen steht Ihnen unsere Beratungslehrkraft, Frau Schütz, zur Verfügung.
Übertritt nach der 4. Klasse:
Jeder Viertklässler erhält in der ersten Maiwoche ein Übertrittszeugnis. Dieses stellt fest, für welche Schulart der Schüler geeignet ist.
Für den Übertritt ist der Durchschnitt der Fächer Deutsch / Mathematik / HSU ausschlaggebend.
Erreicht ein Schüler diesen Notenschnitt nicht, ist er für die Mittelschule geeignet. Er kann aber am Probeunterricht im Gymnasium / in der Realschule teilnehmen.
Übertritt nach der 5. Klasse:
Nach der 5. Klasse entscheiden über die Eignung des Schülers die Noten des Jahreszeugnisses. Relevant sind hier die Fächer Deutsch und Mathematik.
Wir weisen darauf hin, dass der Schüler hier ein Jahr wiederholt.
Ein Übertritt an die 6. Klasse des Gymnasiums ist nur mittels Probeunterricht möglich.
Übertritt in die vierstufige Wirtschaftsschule (7./8./9./10. Klasse):
Notendurchschnitt im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der 6. Klasse (Deutsch / Mathematik / Englisch) 2,66 und besser. Falls dieser Notendurchschnitt nicht erreicht wird, erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht.
Zur Beachtung: Seit dem Schuljahr 2017/18 ist auch eine Aufnahme in die 8. Klasse der Wirtschaftsschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis der 7. Jahrgangsstufe oder einer besonderen Aufnahmeprüfung möglich. Die endgültige Aufnahme setzt das Bestehen einer Probezeit voraus!
Auch mit einem bestandenen "Quali" (ohne Notenbegrenzung) kann noch in die 8. Klasse der Wirtschaftsschule übergetreten werden.
Wechsel in den M-Zug:
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Schüler ab der 7. Klasse in den M-(Mittlere-Reife-)Zug wechseln. M-Klassen gibt es in unserem Schulverbund nicht. Sie werden an der Hans-Edelmann-Schule angeboten. Der Wechsel in eine M-Klasse ist unter diesen Voraussetzungen möglich (Notendurchschnitt Deutsch / Mathematik / Englisch im Zwischenzeugnis):
Die Aufnahmeprüfung ist nur in den Fächern abzulegen, in denen der Schüler nicht die Note 2 im Zwischenzeugnis (bzw. Quali) erreicht hat. Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Prüfungsfach die Durchschnittsnote (Zeugnisnote / Aufnahmeprüfung) von 2,5 oder besser erreicht hat.
Im Übrigen verweisen wir auf die fachkundige Beratung unserer Beratungslehrkraft, Frau Antje Schütz.